Vorstand
Alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ vorbehalten sind, werden durch den Vorstand erledigt. Er sorgt namentlich für die Erreichung des Vereinszwecks, vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, setzt bei Bedarf Arbeitsgruppen ein und vertritt den Verein nach aussen. Der Vorstand bezeichnet 1 - 2 Delegierte für die Geschäftsleitung der Geschäftsstelle.










